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   VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111   

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https://dejure.org/2015,18080
VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111 (https://dejure.org/2015,18080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111 (https://dejure.org/2015,18080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 3 ZB 12.1111 (https://dejure.org/2015,18080)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung der Zeit eines wirtschaftswissenschaftlichen Aufbaustudiums als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • rewis.io

    Aufbaustudium zum Diplom-Wirtschaftsingenieur keine Voraussetzung für Fachhochschulprofessor

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung der Zeit eines wirtschaftswissenschaftlichen Aufbaustudiums als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 C 49.10

    Ruhestandsbeamter; Fachhochschulprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111
    Maßgebend sind deshalb die Anrechnungsvorschriften des BeamtVG in der Fassung vom 12. Februar 1987 (BGBl I S. 570) - BeamtVG 1987 - (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 C 49/10 - juris Rn. 10).

    Förderlich sind Fachkenntnisse, die dem Beamten bei Ausübung des ersten übertragenen Amtes von Nutzen sein können, ohne dass es sich um eine Einstellungsvoraussetzung handeln muss; Kenntnisse, die normativ als Einstellungsvoraussetzung gefordert sind, sind stets als förderlich einzustufen (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 C 49/10 - juris Rn. 17).

    Eine lediglich nützliche oder förderliche Ausbildung genügt nicht (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2007 - 2 C 18/06 - juris Rn. 22; U.v. 24.9.2009 - 2 C 63/08 - juris Rn. 20; B.v. 5.12.2011- 2 B 103/11 - Rn. 11; U.v. 26.1.2012 - 2 C 49/10 - juris Rn. 12).

    (1) Gesetzlich vorgeschrieben für die Einstellung als Fachhochschulprofessor nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 HRG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1987 (BGBl I S. 1170) - HRG 1987 -, Art. 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayHSchLG in der bis 31. Juli 1994 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1989 (GVBl. S. 327) - BayHSchLG 1989 - war (u.a.) ein abgeschlossenes Hochschulstudium (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 C 49/10 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07

    Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111
    Eine hauptberufliche Tätigkeit ist demgegenüber dadurch gekennzeichnet, dass sie entgeltlich erfolgt, den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht (vgl. BVerwG, U.v. 25.5.2005 - 2 C 20/04 - juris Rn. 19; U.v. 24.6.2008 - 2 C 5/07 - juris Rn. 12).

    1.2.4 Eine Berücksichtigung des Aufbaustudiums als ruhegehaltfähige Vordienstzeit nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG 1987 scheidet ebenfalls aus, weil es sich dabei nicht um Zeiten einer hauptberuflichen Beschäftigung gehandelt hat (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 2 C 5/07 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 82.84

    Besondere Fachkenntnisse als notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111
    Vielmehr bilden lediglich solche Fachkenntnisse die notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung des Amtes, wenn dieses dem Beamten ohne sie nicht übertragen oder er andernfalls nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (vgl. BVerwG, B.v. 3.10.1984 - 2 B 82/84 - juris; BayVGH, U.v. 27.6.2013 - 3B 12.883 - juris Rn. 19), was nach dem unter 1.2.2 Ausgeführten nicht der Fall ist.
  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 2 A 708/09

    Vordienstzeiten, Ruhegehaltfähigkeit, Nichtzulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111
    (9) Da hinsichtlich der Frage der vorgeschriebenen Hochschulausbildung nicht auf die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls bzw. die Einstellungspraxis (vgl. SächsOVG, B.v. 1.7.2011 - 2 A 708/09 - juris Rn. 7) abzustellen ist, kommt es nicht darauf an, ob das wirtschaftswissenschaftliche Aufbaustudium des Klägers von der Fachhochschule als unabdingbare Voraussetzung für die Einstellung des Klägers angesehen worden ist, so dass das Verwaltungsgericht auch den diesbezüglichen Beweisangeboten des Klägers nicht nachgehen musste.
  • BVerwG, 05.12.2011 - 2 B 103.11

    Ruhegehaltfähigkeit; vordienstliche Tätigkeit, die zur Ernennung geführt hat;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111
    Eine lediglich nützliche oder förderliche Ausbildung genügt nicht (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2007 - 2 C 18/06 - juris Rn. 22; U.v. 24.9.2009 - 2 C 63/08 - juris Rn. 20; B.v. 5.12.2011- 2 B 103/11 - Rn. 11; U.v. 26.1.2012 - 2 C 49/10 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 720/79

    Führung der unterschiedlosen Amtsbezeichnung "Professor" an Hochschulen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111
    Der Gesetzgeber hat in § 44 Abs. 1 HRG 1987, Art. 11 Abs. 1 BayHSchLG 1989 - wie das jeweils von ihm verwendete Wort "mindestens" zeigt - nur die Mindestvoraussetzungen für die Einstellung von Professoren normiert (vgl. BVerfG, U.v. 29.6.1983 - 2 BvR 720/79 u.a. - BVerfGE 64, 323 juris Rn. 117).
  • BVerwG, 11.11.1986 - 2 C 4.84

    Extensive Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111
    Die besonderen Anrechnungsvorschriften des § 67 Abs. 2 BeamtVG 1987 schließen die Anwendung der §§ 10 bis 12 BeamtVG 1987 auf Professoren nicht aus, sondern eröffnen zusätzliche Anrechnungsmöglichkeiten (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1986 - 2 C 4/84 - juris Rn. 13; U.v. 24.9.2009 - 2 C 63/08 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 24.08.1988 - 2 B 107.88

    Ruhegehaltsfähigkeit eines Zweitstudiums im Rahmen der Beamtenversorgung -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111
    Für die Übernahme als Fachhochschulprofessor war dabei nur ein Hochschulstudium gesetzlich vorgeschrieben (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.1988 - Nr. 3 B 87.00009 UA S. 7, bestätigt durch BVerwG, B.v. 24.8.1988 - 2 B 107/88), so dass das 1971 als Diplom-Ingenieur abgeschlossene Elektrotechnikstudium des Klägers für die Übertragung seines ersten statusrechtlichen Amtes erforderlich, aber auch ausreichend war.
  • VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20

    Assistenzarzt; Ausbildung; Studium; Versorgungsbezüge; Vordienstzeit;

    Vielmehr bilden lediglich solche Fachkenntnisse die notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung des Amtes, wenn dieses dem Beamten ohne sie nicht übertragen oder er andernfalls nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.10.1984 - 2 B 82/84 - BayVGH, Beschluss vom 25.06.2015 - 3 ZB 12.1111 - und Urteil vom 27.06.2013 - 3B 12.883 - jeweils juris).
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